Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie diese Leistungen alle 3 Jahre beantragen. Sie sollten Ihren Kurantrag mindestens 3 Monate vor der geplanten Kurmaßnahme bei der Krankenkasse einreichen. Den Antrag sollte der behandelnde Arzt Ihres Vertrauens/Hausarzt ausfüllen.
Diesem entstehen im Falle einer Bewilligung keinerlei negative Folgen für sein Budget! Wird der Antrag abgelehnt, können und sollten Sie – am besten mit Unterstützung Ihres Arztes – schriftlich dagegen Widerspruch einlegen.